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Impressum

Kontaktdaten:

Andrea Trumpfheller
Untere Klingengasse 3
97199 Ochsenfurt

Tel.: 0170 26 81 966
E-Mail: info@ochsenfurt-erlebnis.de

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Alle Daten dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Jede Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe, unabhängig vom verwendeten Medium, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Für Freigaben wenden Sie sich bitte an die o.g. Adresse.

Quellenangabe:

Bilder und Text unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden.

Bilder: Andrea Trumpfheller, Manfred Trumpfheller, Anke Hartenstein,
Text: Andrea Trumpfheller
Umsetzung / Desgin: Mark's agency

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB (Stand 05/2023)

Sehr geehrter Gast,
die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Chlodhild, die Fränkin aus dem 8. Jhdt. (Gästeführer GF) und Ihnen (Gast).
Lesen Sie daher bitte diese Bedingungen aufmerksam durch.

1. Vertragsschluss

Die Buchung einer Stadtführung, einer Wanderung, fränkischen Erzählung und einer Ausflugsbegleitung (genannt Dienstleistung) kommt durch die Zusendung des Auftrags / Rechnung zustande. Dieser Auftrag / Rechnung beinhaltet die Rahmenbedingungen für die Dienstleistung welche per Telefon oder per Mail vereinbart wurden. Mit Vertragsabschluss werden die AGB anerkannt.

2. Durchführung

Im Vertrag werden alle für die Dienstleistung relevanten Details wie Datum, Zeit, Treffpunkt, Art der Leistung, Honorar, Rechnungsnummer und Zahlungsweise aufgeführt. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Änderungen des Programms können auch durch äußere Umstände (Verkehrssituation, Witterungsbedingungen, Unfälle bzw. Pannen, sonstige Ausnahmesituationen) notwendig werden. Für damit verbundenen möglichen Ausfall von Programmbestandteilen kann der GF nicht zur Verantwortung gezogen werden. Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel der Dienstleistung und der vereinbarten Leistungen gegenüber dem GF sofort anzuzeigen und Abhilfe zu fordern. Der Gast ist zu einem Abbruch der Dienstleistung nach Beginn nur dann berechtigt, wenn die Leistung des GF erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Rüge nicht abgestellt werden.
Das Honorar ist direkt an den GF in bar oder per Vereinbarung nach der Dienstleistung zu entrichten. Das Auftrag / Rechnung Schreiben ist zur Dienstleistung mitzubringen. Darauf steht ein Vermerk „Betrag erhalten“. Nach Zahlung wird der GF dieses Schreiben unterschreiben.

3. Verspäteter Beginn der Dienstleistung

Der GF verpflichtet sich, max. 20 Minuten bei Benachrichtigung durch den Gast am vereinbarten Treffpunkt auf das Eintreffen des Gastes zu warten (bei ausbleibender Benachrichtigung durch den Gast max. 15 Minuten). Der Gast hat den GF über die Verspätung zu informieren. Bei verspäteter Anreise des Gastes besteht kein Anspruch auf vollständige Erbringung der Leistung. Wird die Leistung dennoch im gegenseitigen Einvernehmen zeitlich vollständig erbracht, kann der GF auf einer prozentualen Erhöhung des Honorars entsprechend der über die ursprünglich vereinbarte Dauer der Dienstleistung hinausgehenden Zeit bestehen. Sollte sich der GF verspäten, kann der Gast die vollständige Erbringung der Leistung verlangen. Sollte dies aus Zeitgründen nicht möglich sein, kann er eine der entgangenen Leistungszeit entsprechende prozentuale Minderung des Honorars beanspruchen.

4. Stornierung

Der Gast kann die gebuchte Leistung bis 72 Std. vor den Termin der Leistungserbringung kostenfrei schriftlich stornieren. Der GF hat Anspruch auf 100% des vereinbarten Honorars, bei Nichterscheinen des Gastes bis 15 Min. nach dem vereinbarten Beginn der Führung. Bei extremen Ausnahmefällen (z. B. plötzliche Erkrankung, Unfall auf dem Weg zum Treffpunkt, o. ä.) muss die Dienstleistung ausfallen, eventuell bereits gezahltes Honorar wird in diesem Fall erstattet. Darüber hinaus gehende Entschädigungsansprüche des Gastes bestehen nicht.

5. Leistung Dritter

Werden im Auftrag des Gastes vom GF Leistungen anderer Personen oder Unternehmen gebucht, so werden für diese Leistung die AGB des beauftragten Dienstleisters Bestandteil des Vertrages zwischen GF und Gast. Tritt der GF als Vermittler von Leistungen Dritter auf, kommt es zum direkten Vertragsschluss zwischen dem Gast und dem vermittelten Dienstleister.

6. Haftung

Der GF haftet nicht für Schäden, die nicht durch seine schuldhafte Pflichtverletzung verursacht worden sind. Bei Dienstleistungen von Kinder- und Jugendgruppen übernimmt der GF nicht die Aufsichtspflicht.

7. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, werden die anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Der Besteller einer Dienstleistung erkennt diese Bedingungen mit dem Auftrag / Rechnung Schreiben an.